Allgemeine Buchungsbedingungen zur Vermietung von Ferienunterkünften
Die Gesellschaft ABV – Artefice di Belle Vacanze srl (in diesem Text weiterhin nur „ABV“ genannt) mit Geschäftssitz in Loc. Vagliagli Piazza Vittorio Emanuele n° 12, I – 53019 Castelnuovo B.ga (Siena), Steuernummer 01103330526, handelt als Tour Operator (Lizenz und Genehmigung der Provinz Siena vom 11.06.2001).
- Vermietung – Mietpreis
Die Vermietung der ABV Wohnungen wird im Namen und im Auftrag des Eigentümers bzw. des rechtlichen Vertreters des Mietobjekts zu den für die laufende Saison gültigen Preisen, abgeschlossen. Die Mietpreise sind in der Währungseinheit Euro veröffentlich und sind fester Bestandteil dieser Buchungsbedingungen. Diese Preise sind, wie in der Preisliste detailliert aufgeführt, nach Saisonzeiten unterteilt und verstehen sich, soweit in der Objektbeschreibung und/oder der Preisliste nicht anders formuliert, pro Mieteinheit und Woche. - Buchungen
Um eine Buchung zu tätigen, benutzt der Kunde das Online-Buchungsformular. Alle Buchungen werden entweder durch ABV oder durch seine Agenturen, welche dazu befugt sind im Namen und Auftrag von ABV zu handeln, abgeschlossen. Diese Agenturen sind bevollmächtigt, Zahlungen der Kundschaft im Namen und Auftrag seitens ABV entgegenzunehmen.
Zum Zeitpunkt der Buchung muss der Kunde 25% des gesamten Mietpreises als Anzahlung und Buchungsbestätigung leisten. Die Restzahlung muss binnen 42 Tagen vor Mietbeginn eingehen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, ist ABV dazu berechtigt die Buchung zu annullieren und die bereits geleistete Anzahlung einzubehalten. Im Falle einer Buchung innerhalb dieser 42-Tagesfrist muss der Kunde 100% der Gesamtmiete im Moment der Buchung bezahlen. Buchungen von eventuellen Sonderwünschen (Babybetten, Haustiere, Zusatzbetten u.ä.) sind bei Vertragsabschluss schriftlich anzumelden und werden nur mit der ausdrücklich schriftlichen Bestätigung von Seitens ABV anerkannt. Mit Vertragsabschluss der Reservierung werden die hier aufgeführten Buchungsbedingungen in allen Punkten und ohne Vorbehalt anerkannt. Für jede Buchung berechnet ABV srl eine Bearbeitungsgebühr von €25,00. - Mietgutschein – Personenzahl
Mit Eingang der Restzahlung empfangen dem Kunden den Mietgutschein mit Wegbeschreibung und Adresse der Unterkunft. Dieser Gutschein muss bei der Ankunft dem Eigentümer bzw. seinem Vertreter vorgelegt werden, um Zutritt zu der gebuchten Unterkunft zu bekommen. Kein anderes Dokument wird für gültig anerkannt. Dieses Dokument ist namentlich und die Übertragung an Dritte untersagt. Der Eigentümer oder sein Vertreter kann dem Kunden den Zutritt verweigern, sollte die Anzahl der Urlauber (Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr) die maximale Bettenzahl in dem gebuchten Mietobjekt übersteigen. Die einzige Ausnahme bilden Kinder unter zwei Lebensjahren (noch nicht vollendet), für die sowohl Kinderbetten als auch die dazu gehörige Bettwäsche von den Eltern mitgebracht werden. Mit Ausnahme andersartigen Vereinbarungen mit ABV dürfen nur diejenigen Gäste in dem Mietobjekt wohnen, die auch den zuständigen Behörden gemeldet wurden. Der Eigentümer kann die sofortige Ausweisung der Kunden verlangen, falls die Gäste ohne vorherige Genehmigung von ABV während ihres Aufenthalts in dem gemieteten Wohnobjekt wechseln sollten. In diesem Fall werden die geleisteten Zahlungen ohne Rückerstattung bzw. Schadensersatz einbehalten. - Zahlungsbedingungen – Nebenkosten
Die Zahlungen müssen nach den Modalitäten der autorisierten Agentur erfolgen, ohne Gebühren für den Empfänger in der europäischen Währung EURO erfolgen. Im Fall einer Banküberweisung muss dazu bei jeder Zahlung der Kundenname, die Buchungsnummer und die sich auf das gemietete Wohnobjekt beziehende Kodierung angegeben werden. Falls die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist der Mietvertrag ungültig. In anderen Währungen erfolgte Zahlungen werden nicht angenommen. Auf der Webseite sind die Mietpreise und eventuelle Nebenkosten wie Heizung, Wasser- und Stromverbrauch etc. angegeben. Andere, seltenere Zusatzausgaben wie Telefongebühren, Haushaltshilfe, Fahrradverleih u.a. sind in der jeweiligen Hausbeschreibung aufgeführt. All diese Nebenkosten müssen vom Kunden direkt an den Eigentümer oder seinem Stellvertreter im Moment der Abreise in bar bezahlt werden. - Ankunft – Abreise
Folgende Anreise- und Abfahrtszeiten einzuhalten:
Die Ankunft am Feriendomizil ist zwischen 16.00h und 19.00h vorgesehen. Die Abreise erfolgt zwischen 08:00 und 10:00 Uhr. Abweichungen von diesen Zeiten sind in den Beschreibungen angegeben. Bei der Schlüsselabgabe hat der Eigentümer oder sein Vertreter das Recht, den Gesamtzustand der Wohnung zu kontrollieren.
Andere Ankunftszeiten/-tage müssen mindestens drei Tage vor Ankunft ABV mitgeteilt und von ABV genehmigt werden. Im Falle einer unvorhergesehenen verspäteten Ankunft am Mietobjekt ist der Kunde verpflichtet, dies umgehend und bis spätestens 19.00 Uhr ABV telefonisch unter der auf dem Gutschein angegebenen Nummer mitzuteilen, damit diese den Besitzer rechtzeitig informieren kann.
Sollte der Besitzer oder sein Vertreter nicht erreichbar sein um ihm die Verspätung mitzuteilen, oder sollte die Verspätung nicht rechtzeitig bekannt gegeben worden sein bzw. sollte der Besitzer eine verspätete Anreise nicht akzeptieren, sind eventuell aufkommende Hotelkosten vom Kunden zu tragen. Sollte der Besitzer oder ein Vertreter zu einer unvorhergesehenen und nicht geplanten Fahrt veranlasst werden, kann er vom Kunden eine Unkostenerstattung verlangen. Bei seiner Ankunft ist der Kunde gebeten, dem Eigentümer oder seinem Vertreter den Mietgutschein und, falls nötig, alle Pässe bzw. Personalausweise der Mitreisenden zur gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldung vorzulegen.
Die Ankunft am Feriendomizil an der Amalfi Küste ist für Samstag zwischen 15:00h und 19:00h vorgesehen. Für den Fall einer Verspätung, unabhängig welches der Grund für diese ist, behält sich die Agentur vor Ort das Recht vor dem Kunden einen Pauschalbetrag von €50,00, der direkt vor Ort zu begleichen ist, abzuverlangen. - Kaution – Aufenthaltstaxe – Ordnung und Reinigung – Heizung – Haustiere
Bei Ankunft muss der Kunde dem Eigentümer oder seinem Vertreter die angegebene Kaution in Bargeld in europäischer Währung (EURO) hinterlegen. Dieser Betrag wird dem Kunden bei der Abreise abzüglich Nebenkosten und eventueller Schäden zurückerstattet. Der Eigentümer wird den Zugang zu der Wohnung verweigern, wenn der Kunde die Hinterlegung der Kaution ablehnt. Sollte der Kunde früher als vorgesehen abreisen, hat der Besitzer das Recht die Kaution einzubehalten und diese innerhalb eines Monats per Post zuzusenden, nachdem er das Haus zum vorgesehenen Zeitpunkt (siehe Punkt 5) kontrolliert und eventuelle Nebenkosten oder Schäden von der Summe abgezogen hat. Sowohl der Besitzer bzw. sein Stellvertreter als auch der Kunde entbinden ABV jeglicher Verantwortung bei eventuellen Streitigkeiten zwischen beiden Parteien bezüglich der Kaution oder ihrer Rückerstattung.
In Italien berechnen einige Gemeindekreise eine Aufenthaltstaxe (dessen Betrag von Gemeindekreis zu Gemeindekreis unterschiedlich ist). Diese Taxe muss von dem Kunden vor Ort direkt an den Eigentümer oder dessen Vertretung vor der Abreise beglichen werden.
Die Unterkünfte werden sauber und ordentlich übergeben. Bei Abreise muss der Kunde die Unterkunft in ordentlichem Zustand hinterlassen und den Abfall entsorgt haben. Sollte diese Bedingung nicht respektiert werden, hat der Eigentümer oder dessen Vertretung das Recht, dem Kunden einen Betrag von €8,00/Person mit einem Mindestbetrag von €25,00/Wohnung zu berechnen, die er von der Kaution abzieht.
Der Heizungsgebrauch (Zeitraum der Inbetriebnahme, Uhrzeit des An- und Abschaltens, Höchsttemperatur ect.) ist in Italien mit entsprechenden Gesetze geregelt, die von Region zu Region unterschiedlich sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann (so fern keine Gesetzesänderung eintritt) in der Toskana die Heizung nur von November bis April für acht Stunden am Tag in Betrieb genommen werden. Diese Regelung gilt auch für Feriendomizile, welche die Heizkosten bereits im Mietpreis eingeschlossen haben. Außerhald des angegebenen Zeitraumes kann eine Beheizung nicht garantiert werden. Die Heizkosten in Italien sind sehr hoch.
Haustiere (Hunde oder Katzen) werden nur in Unterkünften mit dem entsprechenden Symbol akzeptiert. Der Kunde ist verpflichtet, bei Buchung auf eventuelle Haustiere hinzuweisen und Anzahl bzw. die Grosse anzugeben. Auch ist der Kunde verpflichtet, die eventuell mitreisenden Haustiere in gemeinschaftlichen Räumen und im Poolbereich zu beaufsichtigen um Schäden zu vermeiden. Für die Haustiere erhebt der Besitzer in einigen Fällen eine Gebühr, die in der Objektbeschreibung aufgeführt und direkt vor Ort zu bezahlt ist. - Benehmen
Von den Kunden wird erwartet, dass sie das angemietete Wohnobjekt und die landesüblichen Traditionen achten. Sollten die Kunden die Grundregeln des guten Benehmens nicht respektieren, hat der Besitzer bzw. sein Vertreter das Recht, die Urlauber vor Ablauf der Mietdauer vom Grundstück zu verweisen und eventuelle Schäden sowie die Endreinigung von der Kaution abzuziehen. Der Kunde verliert jegliches Recht auf Rückerstattung des Mietpreises. - Wartung – Swimmingpool
Der Hausbesitzer oder sein Vertreter haben das Recht, das Grundstück für übliche Wartungs- oder Pflegearbeiten u.ä. im Garten, Schwimmbad, Tennis usw. auch bei gänzlich unabhängigen Häusern zu betreten. Die Öffnung der Swimmingpools ist in den jeweiligen Hausbeschreibungen angegeben. - Beschwerden – Verantwortung
Die Beschreibungen der Unterkünfte sind korrekt und nach bestem Gewissen verfasst. Falls der Kunde aus irgendeinem berechtigten Grund die Wohnung nicht akzeptieren sollte, muss er umgehend das Büro von ABV vor 20:00h am Samstag der Ankunft, oder spätestens bis 12:00 Uhr des darauffolgenden Montags benachrichtigen und den Vorfall innerhalb von 24 Stunden schriftlich bestätigen. Tel. +393757040452; E-Mail info@abvitalia.it
Das ABV Büro ist ganzjährig von Montags bis Freitags von 9:00 bis 15:30 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Uhrzeiten sind die Mitarberiter telefonisch unter 0039 3757040452 oder per e-mail info@abvitalia.it zu erreichen. Der Kunde muss ABV die nötige Zeit geben, die Verantwortlichkeit zu überprüfen, um die Problemlösung zu gewährleisten. Beschwerden, die auf andere Weise als hier beschrieben oder außerhalb der angegebenen Termine erstattet werden, können von ABV nicht in Erwägung gezogen werden. Sollte die oben erwähnte Benachrichtigung ausbleiben und der Kunde ohne ausdrückliche Genehmigung seitens ABV die Unterkunft vor Ablauf der Mietdauer verlassen, verliert der Kunde jeglichen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises, außer er hat einen legalen Kündigungsgrund des Mietvertrages. Beschwerden, die nach Abreise erfolgen, werden nicht berücksichtigt und haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Atmosphärische Ereignisse, Insektenstiche bzw. -bisse und die Präsenz von landesüblichen Insekten/Tierchen u.ä., zeitweiser Ausfall von Strom und Wasser u.ä., die von staatlichen Einrichtungen oder unvorhersehbarer Ereignisse abhängen, können nicht als triftigen Beschwerdegrund anerkannt werden. Bei den Mietobjekten handelt es sich in der Regel um private Häuser ohne internationalen Standardklassifizierung, die in der Ausstattung und Einrichtung den lokalen Gewohnheiten und dem individuellen Geschmack der Besitzer entsprechen.
Eventuelle kleine Unannehmlichkeiten, die aus den oben genannten Umständen entstehen könnten sind kein Reklamegrund. Sollte sich ABV gezwungen sehen, die Buchung auf Grund höhere Gewalt oder anderen Gründen, die nicht in der Verantwortlichkeit von ABV liegen zu stornieren, wird ABV dem Kunden je nach Verfügbarkeit eine gleichwertige Unterkunft anbieten. Sollte die neue Unterkunft weniger kosten als die ursprünglich Gebuchte, wird dem Kunden die Differenz ausbezahlt ohne weitere Schadensersatzansprüche anzuerkennen. Wird keine Lösung gefunden, erstattet ABV dem Kunden den bezahlten Mietpreis, ohne jegliche weitere Schadensersatz- oder Unkostenansprüche anzuerkennen. - Versicherungen
ABV bestätigt, alle nach der italienischen Gesetzgebung, der Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft in Bezug auf die Tourismusbranche und des regionalen Gesetzes n° 16 vom 08.02.1994 erforderlichen Versicherungen abgeschlossen zu haben. Für zusätzliche Informationen lesen Sie bitte mehr unter “Sicherheitszertifikat”. - Stornierungen
Wenn der Kunde, aus welchen Gründen auch immer, eine Buchung annulliert, muss dies schriftlich erfolgen. Es werden folgende Stornogebühren erhoben:
25% des Gesamtpreises, wenn die Annullierung mindestens 42 Tage vor Mietbeginn erfolgt
50% vom 41. bis zum 31. Tag vor Mietbeginn. 80% vom 30. bis zum 15° Tag vor Mietbeginn.
100 % vom 14. Tag bis zum Tag der Anreise. Für eventuelle Änderungen einer getätigten Buchung von Seiten des Kunden, die nicht den Mietzeitraum betreffen, noch ein Wohnungswechsel mit sich führt, wird der Kunde mit einem Betrag von €25,00 belastet.
Nach Vertragsabschluß werden Umbuchungen auf ein anderes Mietobjekt und/oder Änderung der Reisedauer/-daten als Annullierung angesehen und die entsprechenden Stornokosten angesetzt. - Gerichtsstand
Der zuständige Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten in Bezug auf Buchungen und Vermietungen gegen ABV ist Siena (Italien). Es sind die in Italien erlassenen Gesetzte gültig. - Datenschutz
ABV benötigt für den Vertragsabschluss und dessen Durchführung einige personenbezogene Daten der Urlauber. ABV, als Eigentümer und Verwalter der Behandlung gemäß Gesetz 675/96, speichert die erhaltenen personenbezogenen Daten in einer speziellen Datenbank, wobei angegeben wird, dass die oben genannten Daten nur und ausschließlich in einer instrumentellen Funktion für den Abschluss und die Ausführung des Vertrags verwendet werden und für den Versand von Mitteilungen durch ABV selbst. In keinem Fall werden die von ABV erhobenen Daten an Dritte weitergegeben (außer wenn dies gesetzlich und vertraglich vorgeschrieben ist). Unbeschadet des Vorstehenden erinnert ABV daran, dass der Betroffene über die mögliche Verarbeitung von Daten, die ihn betreffen könnten, informiert werden und sich der entsprechenden Behandlung durch freien Zugang zum Register gemäß Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe a) widersetzen kann. von L. 675/96 und kann die in Artikel 13 des oben genannten Gesetzes genannten Rechte ausüben